Warum eine Abstammungsurkunde? SKG - Schweizerische Kynologische Gesellschaft
Züchter- und Welpenliste finden Sie auf der Webseite des Schweiz. Pudelclubs www.pudel-spc.ch
Grosspudelhündin mit 17 Tage alten Welpen
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Für jeden Züchter ist es wohl der schönste Moment wenn in der Wurfkiste der Hündin gesunde Welpen gefallen sind. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Oft hört man , "ich brauche keinen Stammbaum". Dieser Stammbaum ist jedoch der wichtigste Baum im Leben eines Rassehundes. Mit diesem Dokument welches durch die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) ausgestellt wurde, hat der Käufer die Gewähr, dass der Züchter nur mit Hunden züchtet, die den Zuchtvorschriften des Rasseclubs entsprechen. Die in der Zucht eingesetzten Pudel müssen eine Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen. Je nach Grösse werden div. Gesundheitsatteste verlangt die im Zuchtreglement des Schweizerischen Pudelclubs (SPC) verankert sind. Mit derselben Hündin dürfen höchstens 5 Würfe grossgezogen werden.
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Die Welpen werden regelmässig entwurmt, geimpft und mit einem Microchip versehen. Sie dürfen erst ab der vollendeten 10. Lebenswoche an den neuen Besitzer abgegeben werden. Die Zuchtstätten im Schweizerischen Pudelclub (SPC) werden einmal im Jahr, wenn ein Wurf gefallen ist, durch Zwingerkontrolleure besucht und die Aufzuchtbedingungen überprüft. Der Züchter ist auch Ansprechpartner für Fragen bei Pflege und Fütterung.
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Kauf eines Hundewelpen
Sie haben sich für einen Pudel als Hausgenossen entschieden. Sie sind bereit, über einen Zeitraum von mindestens einem Jahrzehnt Verantwortung für sein Tun zu übernehmen. Sie wollen Ihr Leben mit dem Vierbeiner teilen, ihn pflegen und spazieren führen, egal, ob es regnet oder schneit. Und Sie sind bereit, ab und zu auch Pfützen und andere Ausrutscher im Haus, zu tolerieren. Auch Tierarztbesuche können in die Kosten gehen. Wenn Sie dazu immer noch ja sagen können, dann gilt es jetzt nur noch, Ihren guten Willen in die Tat umzusetzen: Machen Sie sich noch Gedanken über die Grösse ihres neuen Vierbeiners und kontaktieren Sie dann einen der aufgelisteten Züchter, die jetzt gerade Welpen anbieten.
Wie sagte doch Heinz Rühmann; Man kann ohne Hund leben, aber es macht keinen Sinn.
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Die Wahl des Züchters
Adressen der Züchter im Schweizerischen Pudelclub finden Sie links unter Züchterliste. Informieren Sie sich über Pflege und Ansprüche des Pudels, sollten Sie z.B. noch nicht sicher sein welche Grösse für Sie ideal ist, fragen Sie Ihren Züchter. Auch bei der Wahl des Welpen kann Ihnen der Züchter behilflich sein. Er kennt die Charaktereigenschaften seiner "Hundekinder" da er sie nicht nur gerade in der Zeit beobachten kann wenn Sie zu Besuch sind. Es macht keinen Sinn, wenn ein temperamentvoller Welpe in eine ruhige Umgebung kommt oder ein ruhiger Welpe zu einer aktiven Familie.
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Pflichten als Hundehalter - Die Sorgfaltspflicht des Halters
Der Hundehalter obliegt nach dem Tierschutzgesetz der Sorgfaltspflicht für seinen Hund. Das heisst, er darf dem Hund weder Schmerzen noch Leid zufügen und muss generell ein Tier artgerecht ernähren, halten und pflegen. Weiterhin ist der Halter für das Verhalten seines Hundes verantwortlich, auch wenn er dessen Fehlverhalten nicht verschuldet hat. Selbst, wenn Herrchen oder Frauchen bei den Streichen des Vierbeiners gar nicht zugegen sind, stehen sie für dessen Tun gerade.
Generell gilt: Wenn Ihr Hund andere Menschen durch Lärm, Verunreinigungen oder Aggressivität belästigt, können Sie zu Geldstrafen verurteilt werden. Um "Bellplänen" nach bestimmten Uhrzeiten vorzubeugen, sollten Sie vor der Anschaffung des Welpen die Toleranz Ihrer Nachbarn prüfen.
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